Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).
Hier der link zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster:
Stellungnahme Ludger Beerbaum
Ludger Beerbaum sagt dazu: “Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung für mich.
Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind. Jetzt hoffe ich, dass die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt.”