Nach dem 6. Rennen erfuhr die Rennleitung, dass E. Pedroza Lamington nach dem Start anhielt, weil das Rückrufgerät, das sich 150m von der Startstelle entfernt innen bei der gelben Blechflagge befand, ausgelöst hatte und er den Start als Fehlstart/ungültig wahrgenommen hatte. Auch weitere Reiter haben das Signal wahrgenommen und waren zunächst unsicher, ob der Start gültig war oder nicht. Die Auffassung, der Start wäre dennoch gültig gewesen, weshalb die Reiter dann – bis auf Herrn Pedroza – das Rennen beendeten, war dem Umstand geschuldet, dass der Starter nach dem Öffnen der Boxen in das Feld hineingerufen hatte, es sei „kein Fehlstart“.
Die Rennleitung versicherte sich nach dem Rennen zunächst darüber, ob nach dem Öffnen der Boxen ein akustisches und/oder visuelles Signal aktiv war. Dies wurde von mehreren Reitern und vom Starter bestätigt. Somit steht nach Nr. 468 Satz 1 RO außer Frage, dass der Start des 6. Rennens ungültig war.
Die Auffassung des Starters über die Gültigkeit des Starts ist nach 468 Satz 2 RO nur dann ausschlaggebend, wenn nicht zu klären ist, ob ein akustisches oder visuelles Signal ausgelöst wurde. Da dies aber zweifelsfrei der Fall gewesen ist – ein akustisches und visuelles Signal wurde vom Starter ausgelöst und war nachdem sich die Boxen geöffnet hatten aktiv – ist der Start nach 468 ungültig und das Rennen damit nicht regulär gestartet.
Da das Rennen von mehreren Reitern bis zu Ende geritten wurde, hat die Rennleitung das Rennen für ungültig erklärt.