Nichts ist so beständig wie der Wandel. Das gilt auch für die Hengstleistungsprüfung, die immer wieder einem Optimierungsprozess unterworfen wurde. Seit vergangenem Jahr hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus mehreren Zuchtleitern an einem neuen Konzept des Eintragungswegs ins Hengstbuch I gearbeitet. Diese HLP-Neukonzeption wurde nun Ende Oktober im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung durch die Reitpferde betreuenden Zuchtverbände beschlossen und wird 2025 in Kraft treten. Wichtigste Neuerungen: Die HLP unterliegt ab 2025 einem Punktesystem und die Sportprüfungen für vier- und fünfjährige Hengste entfallen. An ihre Stelle treten sogenannte HLP-Wertungsprüfungen, die nach der Devise „wir züchten für den Sport, daher prüfen wir im Sport“ im Rahmen ausgewählter Landes- und Verbandschampionate stattfinden werden. Erhalten bleiben die beiden bekannten und bewährten Prüfungsformen 50-tägige Leistungsprüfung und Veranlagungsprüfung (kurz), ebenso wie die bisherigen Möglichkeiten Leistungsnachweise über den Turniersport zu erbringen.
Das neue mehrstufige Punktesystem legt fest, auf welche Weise die vorläufige beziehungsweise endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erreicht werden kann. Für eine endgültige Eintragung in das Hengstbuch I ist eine Punktsumme von 10 Leistungsprüfungspunkten (LP-Punkten) zu erreichen.
Folgende Stufen sind dafür vorgesehen:
0 LP-Punkte – vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I als 3-jähriger Hengst mit positivem Körurteil
4 LP-Punkte – vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I als 4-jähriger Hengst
8 LP-Punkte – vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I als 5-jähriger Hengst
10 LP-Punkte – endgültige Eintragung in das Hengstbuch I
Dafür stehen zukünftig folgende Prüfungsformen zur Verfügung:
1. 50-tägige Leistungsprüfung
50-tägige Leistungsprüfungen werden ab Oktober für 3- bis 6-jährige Hengste in Zusammenarbeit mit den beiden Prüfungsstationen Neustadt (Dosse) und Adelheidsdorf angeboten und können nach den bekannten Anforderungen gemäß den aktuellen HLP-Richtlinien in den Schwerpunkten Dressur und Springen absolviert werden.
Für eine mit Ergebnis absolvierte 50-tägige Leistungsprüfung erhalten die Hengste 10 LP-Punkte.
Somit führt eine erfolgreich abgelegte 50-tägige Leistungsprüfung wie bisher bereits ab 3-jährig zur endgültigen Eintragung in das Hengstbuch I.
2. Veranlagungsprüfung (kurz)
Veranlagungsprüfungen (kurz) werden im Zeitfenster von Oktober bis Januar für 3- und 4-jährige Hengste angeboten. Somit haben Hengsthalter zukünftig die Möglichkeit Ihre Hengste 3-jährig von Oktober bis Dezember oder 4-jährig im Januar vor der Decksaison in einer Kurz-VA prüfen zu lassen. Sie unterliegen den bekannten Anforderungen gemäß den aktuellen HLP-Richtlinien und können wie bisher in den Schwerpunkten Dressur und Springen absolviert werden.
Für eine mit Ergebnis absolvierte Veranlagungsprüfung (kurz) erhalten die Hengste 4 LP-Punkte. Somit führt eine erfolgreich abgelegte Kurz-VA zur vorläufigen Eintragung in das Hengstbuch I als 4-jähriger Hengst.
3. HLP-Wertungsprüfung
Neu sind die HLP-Wertungsprüfungen für 4- bis 6-jährige Hengste. Diese werden im Rahmen ausgewählter Landes- und Verbandschampionate vorrangig in den Monaten Juni, Juli und August in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit angeboten und ersetzen die bisherigen Sportprüfungen für Hengste.
HLP-Wertungsprüfungen sind ab 2025 Bestandteil der HLP-Richtlinien und unterliegen zudem den Bestimmungen der LPO. In den Disziplinen Dressur und Springen werden die Hengste von einem gleichbleibenden Reiter jeweils in zwei Prüfungen vorgestellt. Um LP-Punkte angerechnet zu bekommen, müssen die Hengste im Durchschnitt aus beiden Prüfungen mindestens eine 7,0 bzw. bei Springen nach Fehler/Zeit weniger als 12 Fehlerpunkte erreichen. In der Disziplin Vielseitigkeit genügt es, eine Prüfung mit einer Wertnote von mindestens 7,0 abzuschließen.
Die jeweiligen, nach Alter und Disziplin gestaffelten Anforderungen, die geplanten Prüfungsorte sowie alle weiteren Details sind in den aktualisierten HLP-Richtlinien 2025 unter www.hengstleistungspruefung.de zu finden.
Für eine mit der geforderten Mindestleistung absolvierte HLP-Wertungsprüfung erhalten die Hengste 4 LP-Punkte. Somit führt eine erfolgreiche HLP-Wertungsprüfung 4-jährig ebenfalls zur vorläufigen Eintragung in das Hengstbuch I als 4-jähriger Hengst.
Die Kombination aus einer absolvierten Kurz-VA und einer HLP-Wertungsprüfung als 4-jähriger Hengst würde zum Beispiel zu einem Punktestand von 8 LP-Punkten führen, womit bereits eine vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I als 5-jähriger Hengst abgesichert wäre.
4. Turniersportprüfung
Wie bisher können Leistungsnachweise auch über Platzierungen im Turniersport erbracht werden. Die HLP-Neukonzeption ermöglicht dies nun allerdings deutlich umfangreicher.
So können 3- und/oder 4-jährige Hengste über die Finalteilnahme am Bundeschampionat für Reitpferdehengste sowie 5- und 6-jährige Hengste mit Platzierungen in altersgemäßen Dressur-, Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen (bzw. Dressur-, Spring- und Geländepferdeprüfungen) LP-Punkte sammeln. Eine weitere Möglichkeit LP-Punkte zu sammeln, ist die Qualifikation sowie die Finalteilnahme am Bundeschampionat.
Angerechnet werden auch Platzierungen, die vor Inkrafttreten der Neukonzeption 2025 erbracht wurden.
Eine genaue Auflistung der Anforderungen je Altersklasse mit den jeweiligen Bepunktungen ist in Kürze auf der Homepage www.hengstleistungspruefung.de nachzulesen.
Die FN hat alle mehrheitlich durch den FN-Beirat Zucht der Reitpferde betreuenden Zuchtverbände beschlossenen Neuerungen in die HLP-Richtlinien sowie die ZVO-Rahmenbestimmungen für die Populationen der deutschen Reitpferdezuchten eingearbeitet, diese sind in Kürze ebenfalls unter www.hengstleistungspruefung.de (Informationen zur HLP/Downloads) zu finden. fn-press/P.Kraft/Hb