Brüssel (Europäische Union/FN Abt. Pferdesportentwicklung T. Ungruhe). Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2024 die Ausschreibung für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs) im Bereich Sport veröffentlicht.
Die Förderung besteht aus einem finanziellen Zuschuss basierend auf budgetbasierten realen Kosten; der maximale Zuschuss beträgt 400.000,00 Euro pro Projekt bei einem Kofinanzierungssatz von 80% des Gesamtbudgets des Projekts; 20 % des Gesamtbudgets trägt der Geförderte selbst.
Die Europäische Kommission wird insgesamt 5 bis 7 Projekte auswählen und fördern. Dieses Pilotprojekt zielt darauf ab, die Integration in die Gemeinschaft, das psychische Wohlbefinden und die Traumabewältigung von Kindern und Jugendlichen, die von humanitären Krisen und kriegsbedingten Massenmigrationsprozessen betroffen sind, durch den Sport zu fördern.
Durch die Teilnahme an Sportangeboten verbessern diese Personen ihr geistiges Wohlbefinden und passen sich allmählich an ihre neue Umgebung an. Sportliche Aktivitäten mit der Möglichkeit, Menschen zusammenzubringen, werden die Interaktion mit der Gastgemeinschaft fördern und die Integration in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt erleichtern.
Des Weiteren soll die Anpassung und Bindung an die aufnehmende Gemeinschaft erleichtert und andere Sportvereine durch den Austausch bewährter Verfahren zur Einrichtung von Unterstützungsprogrammen inspiriert werden. Dementsprechend sollten die Projektaktivitäten vor allem durch Sportvereine an der Basis innerhalb von 12 bis 18 Monaten auf lokaler Ebene organisiert werden.
Förderberechtigte:
Alle in einem EU-Mitgliedsstaat ansässigen Sportorganisationen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Unternehmen):

  • juristische Personen (öffentliche oder private Stellen) sein
  • eine im Sportbereich tätige Organisation (z. B. ein Sportverband oder -verein) mit
    Rechtspersönlichkeit (öffentliche oder private Einrichtung) sein.
    Begünstigte und verbundene Unternehmen müssen sich vor der Einreichung des Vorschlags
    im Teilnehmerregister registrieren und vom zentralen Validierungsdienst (REA-Validierung)
    validieren lassen. Für die Validierung werden sie aufgefordert, Dokumente hochzuladen, aus
    denen ihr Rechtsstatus und ihre Herkunft hervorgehen.
  • Antragsteller müssen über stabile und ausreichende Ressourcen verfügen, um die Projekte
    erfolgreich umzusetzen und ihren Beitrag zu leisten. Organisationen, die an mehreren
    Projekten beteiligt sind, müssen über ausreichende Kapazitäten verfügen, um alle diese
    Projekte umzusetzen.
  • Bewerber müssen über das Know-how, die Qualifikationen und die Ressourcen verfügen, um
    die Projekte erfolgreich umzusetzen und ihren Beitrag zu leisten (einschließlich ausreichender
    Erfahrung in Projekten vergleichbarer Größe und Art)


    Fördergeber:
    Europäische Kommission
    Zeitplan und Fristen:
    Eröffnung des Förderprogramms: 24. Juli 2024
    Spätester Abgabetermin: 17. Oktober 2024; 17:00:00 MEZ (Brüssel)
    Auswertung: November 2024 – März 2025
    Informationen zu den Evaluationsergebnissen: April 2025
    GA-Signatur: Mai-Juli 2025
    Ansprechpartner zur Ausschreibung:
    EACEA-SPORT@ec.europa.eu

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