Achtung Veranstalter: Anzeigepflicht von Pferdeveranstaltungen

Rostock (Pferdesportverband MV). Aus aktuellem Anlass bringen wir in Erinnerung, dass für alle Pferdeveranstaltungen gemäß § 4 der Viehverkehrsordnung eine Anzeigepflicht bei der dafür zuständigen Behörde, dem jeweiligen Veterinäramt des Landkreises, gilt.
Die Anzeige muss vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung unter Benennung der Art der Veranstaltung erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, ein Veröffentlichen im Turnierkalender des Pferdesportverbandes MV genügt nicht und eine Nicht-Anzeige der jeweiligen Pferdeveranstaltungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, behördlicherseits zu verfolgen ist.
Welche Pferdeveranstaltungen sind anzeigepflichtig?
Zucht- und Leistungsprüfungen (Stuten-, Fohlenschauen, Körungen, Auktionen, etc.);
pferdesportliche Wettbewerbe und Turniere (Springen, Dressur, Vielseitigkeit, Fahren, Voltigieren, Jungpferdeprüfungen, Western, einschl. Show- und Galaabende); Pferderennen, Poloturniere,etc; Reitjagden

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