Für die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und ihre Mitgliedsverbände steht das Wohl der Pferde an oberster Stelle – das gilt für alle FN-Richtlinien und Regelwerke. Der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes steht die FN grundsätzlich positiv gegenüber, sieht jedoch einige Stellen kritisch. FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach weist darauf hin, dass das Gesetz zum „Bürokratiemonster“ werden könne. „Unsere Pferdehalter, -besitzer und -züchter wollen in der Regel das Beste für ihre Pferde und sind stets für eine Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes offen. Es muss aber um praktikable Regelungen handeln“, sagt Lauterbach.
Mit ihren Bedenken hat die FN bereits gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Stellung genommen und konnte beispielsweise in Bezug auf das Anbinden auch schon etwas bewirken. In weiteren Punkten wurden die Eingaben bislang nicht gehört. Inzwischen wurde auch der Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz angeschrieben, der sich am 24. Juni mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes befasst-
Vor allem auf folgende Punkte richten sich die Bedenken der FN:
Anbindeverbot: Die FN lehnt eine dauerhafte Anbindehaltung ab. Diese Form der Haltung ist bei Pferden auch längst Geschichte. Aber beispielsweise zum Putzen oder beim Transport ist ein zeitweises Anbinden meist unerlässlich. Wird das Gesetz wie geplant formuliert, könnte in einer zugehörigen Durchführungs-Verordnung auch das „Wie“ des Anbindens genau definiert werden. „Ob aber ein Pferd beispielsweise ein- oder beidseitig angebunden wird, ist gelebte Praxis und darf nicht gesondert geregelt werden“, erläutert Lauterbach.
Kennzeichnung verendeter oder getöteter Tiere: Als ob es nicht schon traurig genug wäre, wenn ein Fohlen tot in Box liegt: Laut Gesetzesnovelle soll „ein verendetes oder getötetes Tier [ ], das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt [ ] ist, unverzüglich und dauerhaft mit einer Registriernummer gekennzeichnet werden“. Auch wenn dies nur für die gewerbliche Zucht gilt: Für den Züchter hieße das, er müsste das tote Fohlen von einem Tierarzt oder einer „sachkundigen Person“ chippen lassen, bevor es abgeholt werden kann. „Hier muss unbedingt nachgebessert werden“, fordert Lauterbach.
Onlinehandel: Viele Tiere werden heute online gekauft oder verkauft. Die FN begrüßt Forderungen, wonach Online-Plattformen aller Art beim Anbieten von lebenden Tieren sowohl Daten zum Anbieter als auch zum Tier vorhalten müssen, um die Tiere zu schützen. Allerdings fordert die FN, für den Handel mit jungen Fohlen bei Fuß der Mutter eine Ausnahmeformulierung zu schaffen. Da deren Kennzeichnung (Chip, Equidenpass) erst ab einem gewissen Alter stattfindet, könnten diese sonst vorher nicht angeboten werden. In der Regel sind Fohlen über ihre Abstammung, Vater und vor allem Mutter, zu identifizieren.
Qualzucht: Die FN unterstützt grundsätzlich die angestrebten Anpassungen zur Qualzucht im Tierschutzgesetz. Für die FN und ihre FN-Mitgliedszuchtverbände hat die Zucht gesunder Pferde und Ponys oberste Priorität. Darauf sind auch die tierzuchtrechtlich genehmigten und kontrollierten Zuchtprogramme der FN-Mitgliedszuchtverbände ausgerichtet. Die Zucht von Pferden unterliegt den Bestimmungen der EU-Tierzuchtverordnung und dem deutschen Tierzuchtgesetz. Es besteht aber die Sorge, dass mit dem neuen Tierschutzgesetz die Veterinärbehörden über die Tierzuchtbehörden gestellt werden und willkürlich und uneinheitlich Zuchtprogramme ablehnen könnten. „Generell sehen wir die dringende Notwendigkeit, bundesweit abzustimmen und zu regeln, welche Merkmale als Qualzucht anzusehen sind. Und zwar auf Basis wissenschaftlich abgesicherter Erkenntnisse“, so Lauterbach. fn-press/Hb