Ein Fall in Berlin-Brandenburg hat in der Vergangenheit für Aufmerksamkeit gesorgt: Ein Richter wurde Anfang November 2023 im Rahmen eines Ordnungsverfahrens für zwei Jahre von Turnieren ausgeschlossen. Im Verfahren vor dem Schiedsgericht des Pferdesportverbands Berlin-Brandenburg ging es um mutmaßliche sexistische Äußerungen, Befangenheit und politisches Richten. Der Fall war in Revision gegangen und an das Große Schiedsgericht der FN gegeben worden, das jetzt den Beschluss aufgrund von Fehlern im Verfahren aufgehoben und eine erneute Verhandlung und Entscheidung angeordnet hat. Der Fall wurde aufgrund der besonderen Bedeutung an die FN verwiesen.
„Die aufgehobene Entscheidung ist keine Frage der Schuld oder Unschuld, sondern sie bedeutet nur, dass Fehler im Verfahren gemacht wurden. Das Verfahren ist nicht abgeschlossen, sondern geht jetzt zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die FN“, sagt FN-Justitiarin Dr. Constanze Winter.
Zur Erklärung: Bei Verstößen gegen die LPO sind in der Regel zunächst die Landeskommissionen der Landespferdesportverbände zuständig. Sie recherchieren, verhandeln und entscheiden. Das Große Schiedsgericht der FN fungiert korrekterweise als Überprüfungsinstanz. Im Fall aus Berlin-Brandenburg wurde eine Instanz übersprungen, das heißt, der Verfahrensweg wurde nicht korrekt eingehalten – ein Formfehler, der Einfluss auf die Entscheidung gehabt haben könnte. Im nächsten Schritt wird das Verfahren daher zur erneuten Entscheidung zurückgegeben. Aufgrund der besonderen Bedeutung hat das Große Schiedsgericht den Fall nicht zurück an die LK, sondern an die FN verwiesen.
„Es ist wichtig, dass Entscheidungen fair und regelkonform getroffen werden – deshalb haben wir Überprüfungsinstanzen und dieser Fall zeigt, wie wichtig diese Instanzen sind. Unsere Aufgabe als Verband ist es, dafür zu sorgen, dass faire und rechtliche saubere Verfahren geführt werden, damit unsere Entscheidung nicht angreifbar sind und auch vor Zivilgerichten Bestand haben“, erklärt Winter.
Das FN-Justitiariat wird jetzt den Sachverhalt neu ermitteln und dann der Disziplinarkommission vorlegen. Die Disziplinarkommission wird dann im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die Beweise aufnehmen und auf dieser Grundlage ihre Entscheidung treffen. fn-press