Den Auftakt der FN-Jahrestagung in Dresden machten die Sitzungen der Beiräte Sport, Zucht, Persönliche Mitglieder sowie des Beirats des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR). Zentraler Punkt im DOKR-Beirat war die Verabschiedung des Haushalts 2023 und der Planung 2024 sowie die Entlastung des DOKR-Vorstands und der DOKR-Geschäftsführung. Beides wurde auf eine im Nachgang satzungsgemäß einzuberufende außerordentliche Sitzung des DOKR-Beirats vertagt. Die Sitzung findet voraussichtlich in acht Wochen statt.
DOKR-Vorstandsmitglied und FN-Finanzkurator Gerhard Ziegler führte zunächst durch die Zahlen. Der DOKR-Haushalt für 2023 ist ausgeglichen. Das nach Abzug der staatlichen Förderung verbliebene Defizit wird wie in jedem Jahr gemäß der Satzung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) durch FN-Mittel ausgeglichen (§16 Nr. 3 der FN-Satzung). Die FN-Zuweisungen belaufen sich für 2023 auf rund 3,3 Millionen (2022: ca. 3,6 Mio.). Die Rechnungsprüfer bestätigten im Anschluss die Mittelverwendung gemäß der Satzungsvorgaben. Da keine nennenswerten Abweichungen aufgetreten seien, befürworteten sie auf der Grundlage ihrer Prüfung die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.
Aufgrund der engen Verknüpfung des DOKR-Haushaltes mit dem Haushalt der FN, der erst in der morgigen Sitzung des Verbandsrats auf der Tagesordnung steht, beantragte der Pferdesportverband Berlin-Brandenburg, die Entscheidung über die Feststellung des DOKR-Jahresabschlusses 2023 sowie die Entlastung des DOKR-Vorstands und des Geschäftsführenden Vorstands auf eine außerordentliche Sitzung des DOKR-Beirats zu vertagen. Dem Antrag wurde mehrheitlich stattgegeben. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Antrag, auch die Entscheidung über die DOKR-Haushaltsplanung für das Jahr 2024 auf diese außerordentliche Sitzung zu vertagen.
Sachstand Leistungssportreform
DOKR-Geschäftsführer Dr. Dennis Peiler gab darüber hinaus einen kurzen Überblick über den Sachstand zur Leistungssportreform. Dessen Kernidee ist das Bekenntnis des Staates zu seiner (finanziellen) Verantwortung für den Spitzensport, das in einem Sportfördergesetz festgeschrieben werden soll. Bislang muss mit jeder Bundesregierung die Höhe und die Bedingungen der Förderung neu ausgehandelt werden. Vom Sportfördergesetz erhofft man sich daher nicht nur weniger Verwaltungsaufwand für die Spitzenverbände, sondern auch langfristige Planungssicherheit. Für den notwendigen Bürokratie-Abbau soll dabei eine neue, unabhängige Spitzensport-Agentur sorgen, bei der die Aufgaben gebündelt werden. Der erste Referentenentwurf dazu weist allerdings etliche Defizite auf, beginnend bei der „Unabhängigkeit der Spitzensport-Agentur“, der „Kooperation zwischen Politik und Sport“ sowie beim Bürokratieabbau. „Hier muss unbedingt nachgebessert werden“, sagte Peiler. In diesem Kontext ging er auch auf den PotAS-Zwischenbericht ein, der „für das DOKR sehr gut ausgefallen ist.“ „Wenn wir in Paris kein sportliches Desaster erleben, dann werden wir voraussichtlich zu den top geförderten Verbänden gehören.“
Wiederzulassung russischer und belarussischer Aktiver im Pferdesport
Nach intensiven Diskussionen im Vorstand Sport der FN und des DOKR sowie im FN-Präsidium hat sich die FN dazu entschieden, der Position des Weltreiterverbandes und des DOSB zu folgen und russischen und belarussischen Athleten den Zugang zu Reitsportveranstaltungen in Deutschland unter strengen Vorgaben auf Basis der IOC-Empfehlungen wieder zu ermöglichen. fn-press/mly/Hb