Mit dem Projekt „Grüner Stall“ rückt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) den Fokus auf biologische Vielfalt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Um eine Reitsportanlage möglichst ökologisch zu betreiben, ergeben sich Einspar- und Optimierungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen: Die Nutzung von Wasser, Wärme und Strom, aber auch Möglichkeiten wie Strom selbst zu produzieren oder die energetische Sanierung von Gebäuden spielen hierbei eine Rolle. Doch wie können solche Projekte finanziert werden?
„Es gibt bundesweit eine Vielzahl von Förderprogrammen – wir haben knapp 100 Programme zusammengetragen. Einige sind für das gesamte Bundesgebiet gültig, andere für einzelne Bundesländer. Vor einer Investition oder einem Bauvorhaben ist es in jedem Fall sinnvoll sich im Vorfeld einmal zu informieren, denn man kann mit einer Förderung viel Geld sparen“, sagt Christiane Muhr, Mitarbeiterin der FN-Abteilung Pferdesportentwicklung.
Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude
Unter den bundesweiten Förderprogrammen gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude). Möchten Vereine also das energetische Niveau von Gebäuden auf der Anlage verbessern, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Für energieeffiziente Gebäude gibt es den Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger dieser Wert, desto effizienter ist das Gebäude und umso weniger Energie wird verbraucht. Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit den entsprechenden Maßnahmen anfallen. Die Förderung kommt als Kredit mit Zinsverbilligung sowie als Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss. Für die Sanierung erhalten Vereine maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt pro Vorhaben, durch das eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, maximal zehn Millionen Euro. Energetische Fachplanung sowie Baubegleitung kann mit bis zu zehn Euro pro Quadratmeter gefördert werden und mit maximal 40.000 Euro pro Vorhaben. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Der Antrag für die Förderung muss vor Maßnahmenbeginn bei der KfW eingereicht werden.
Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld
Mit Hilfe des Programms „Klimaschutzinitiative – Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“ können Reitvereine oder -betriebe, die Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen haben, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert sowohl strategische als auch investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen. Für die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung gibt es beispielsweise eine Förderung von bis zu 25 Prozent (bzw. 40 Prozent für finanzschwache Kommunen), für Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung von bis zu 30 Prozent (bzw. 45 Prozent für finanzschwache Kommunen). Anträge können ganzjährig über das Antragssystem „easy-Online“ gestellt werden. Der Link zum easy-Onlineantrag ist für jedes Programm individuell und immer in der Förderdatenbank direkt bei dem jeweiligen Programm hinterlegt.
EU-Innovationsfonds
Bei dem EU-Innovationsfonds handelt es sich um einen Zuschuss. Dieser gilt als Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens. Auch das Ziel der Klimaneutralität in Europa bis 2050 soll hiermit unterstützt werden. Der Fonds fördert beispielsweise innovative erneuerbare Energieerzeugung und die Speicherung von Energie. Für den Zeitraum 2020 – 2030 soll sich der Fonds auf etwa 38 Mrd. Euro belaufen. Mit dem Fonds werden unter anderem bis zu 60 Prozent der Kapitalkosten bei kleineren Projekten bezuschusst. Anträge können infolge von regelmäßigen Aufrufen zum Einreichen von Projektvorschlägen bei der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) eingereicht werden. Zuschüsse aus diesem Programm können mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Auch dieses Förderprogramm erfolgt im Rahmen eines Zuschusses. Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen Energieberatungen, die im Rahmen einer Investitionsentscheidung im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien stattfinden. Durch diese Energieberatungen sollen jährlich Energieeinsparungen von durchschnittlich 90 Megawattstunden (MWh) pro Kommune erreicht werden. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars beträgt. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über ein Online-Portal zu stellen. Es ist möglich, dass die Energieberater die Beantragung übernehmen. Die Beratung muss im Anschluss innerhalb der nächsten zwölf Monate durchgeführt werden. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn nach Abschluss der Beratung der Nachweis eingereicht wurde.
KfW-Programm Erneuerbare Energien
Bei dem KfW-Programm Erneuerbare Energien handelt es sich um ein Darlehen, welches öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Verbände oder Vereinigungen für Investitionen rund um erneuerbare Energien erhalten können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro möglich. Verschiedene Maßnahmen werden gefördert:
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und -speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, der Antrag muss bei der Hausbank gestellt werden. Diese leitet den Antrag dann an die KfW Bankengruppe weiter.
Darlehen von der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Diese Förderung im Rahmen eines Darlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt kleine oder mittlere Unternehmen bei Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Die Bank stellt zinsgünstige Kredite bereit, wenn beispielsweise in Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Photovoltaikanlagen, Bioenergie oder in Speicherung und Verteilung des Stroms aus solchen Anlagen investiert werden soll. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr zehn Millionen Euro nicht übersteigen. Das Darlehen kann bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt werden, der Antrag wird anschließend an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen
Diese Art von Bundesförderung stellt einen Zuschuss im Falle von Investitionen in Bestandsgebäude, die das energetische Niveau dieses Gebäudes verbessern, dar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt zudem Erweiterungen durch Anbau und Ausbau sowie die Umwidmung von Gebäuden von Nichtwohngebäuden in Wohngebäude und umgekehrt. Gefördert werden beispielsweise:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder Maßnahmen an Fenstern und Türen
- Maßnahmen an Anlagentechnik, z.B. Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden oder Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung, z.B. Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme anfallen – hierzu gehören auch Kosten, die beispielsweise durch den Ausbau und die Entsorgung der alten Heizung entstehen. Investitionen im Rahmen von Maßnahmen an Gebäudehüllen, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung gelten beispielsweise Fördersätze von bis zu 15 Prozent. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei Nichtwohngebäuden bei 1000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche mit maximal fünf Millionen Euro. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Bundesförderung effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um ein Darlehen, das Neubauten klimafreundlicher Nichtwohngebäude oder das erstmalige Erwerben dieser Gebäude unterstützt. Verantwortlich hierfür ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Förderfähig sind oben genannte Projekte, wenn es sich um Gebäude der Stufen „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ oder „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) handelt. Die Förderung gilt für Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen und auch für Eigenleistungen. Die Förderung findet im Rahmen eines Darlehens mit einer Mindestlaufzeit von vier Jahren statt und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. In der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude“ ist eine maximale Förderung von zehn Millionen Euro pro Vorhaben möglich, in der Stufe „klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Förderung kann bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut beantragt werden und wird entsprechend an die KfW weitergeleitet.
Zusätzlich zu diesen vorgestellten bundesweiten Förderprogrammen gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten auch auf regionaler Ebene, die Vorhaben in diesem Bereich unterstützen und fördern. Eine Auflistung von weiteren bundesweiten Programmen gibt es bei der Förderdatenbank. Informationen zu weiteren Förderprogrammen können bei Christiane Muhr, FN-Abteilung Pferdesportentwicklung, per Mail an cmuhr@fn-dokr.de angefragt werden. fn-press/Lina Meyer
“Experten-Talk” am 27. Mai – Online Fragen stellen
Zum Thema “Energie- und Kosteneinsparung” lädt die FN auch wieder zu einem kostenlosen Experten-Talk ein. Diese Online-Konferenz findet am 27. Mai von 19 bis 21 Uhr statt. Die rasant steigenden Energiepreise stellen besonders auch Pferdebetriebe und Vereine vor große Herausforderungen. Verschiedene Referenten geben beim Experten-Talk Tipps, Hilfestellungen und beantworten Fragen. Anmeldungen sind ab jetzt bei Eva Waniek per Mail an ewaniek@fn-dokr.de möglich.