(Warendorf) Nein, kein Aprilscherz! Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat mitgeteilt, dass die Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde aufgehoben wird. Das gilt ab dem 15. April 2024. Bestehen bleibt gleichwohl die Impfempfehlung gegen EHV-1. Die Entscheidung zur Aufhebung der Impfpflicht fiel nach Erfassung eines Meinungsbildes und erneuter Abstimmung im Beirat Sport der FN. 76 Prozent stimmten gegen die Herpes-Impfpflicht.
Die verpflichtende Herpes-Impfung galt seit 2023. “Als wir die Impfpflicht eingeführt haben, sind wir davon ausgegangen, dass der Weltreiterverband und andere Nationen mitziehen werden. Das ist aber nicht der Fall. Auch der Weltreiterverband verzichtet nach wie vor auf eine Impfpflicht. Zugleich spüren die Landesverbände einen anhaltenden Widerstand in der Mitgliedschaft gegen die Impfpflicht. Mit unserer erneuten Abstimmung reagieren wir auch auf aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise die hohe Inflation der vergangenen Jahre oder die neue Gebührenordnung für Tierärzte“, erklärt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach in einer Pressemitteilung der FN.
Herpes-Katastrophe in Valencia 2021
Ein massiver Ausbruch der neurologischen Verlaufsform EHV-1 im Frühjahr 2021 bei der damaligen Turnierserie Valencia Tour in Spanien hatte den internationalen und nationalen Sportbetrieb wochenlang lahm gelegt, kostete 19 Pferde das Leben und führte zu Beeinträchtigungen bei genesenen Pferden. Laut Ständiger Impfkommission Veterinärmedizin (StiKoVet) gehört die Impfung gegen Herpes zu den „Core-Komponenten“. Also zu Impfungen gegen Infektionen, gegen die jedes Pferd zu jeder Zeit geschützt sein sollte. „Daher bleibt die Empfehlung zur Impfung auch ganz klar bestehen“, bestätigt Soenke Lauterbach. „Lediglich die Entscheidung darüber bleibt nun wieder jedem Pferdebesitzer eigenverantwortlich selbst überlassen.“
Impfung kann Erkrankungsverlauf abschwächen
Herpesausbrüche tauchen in jedem Jahr auf, da es aktuell keine Impfung gibt, die vollständig gegen den Krankheitsausbruch schützen kann. Wurde dein Pferd einmal mit EHV infiziert, so bleibt es lebenslang ein EHV-Träger, muss aber nicht zwingend auch erkranken. Die equinen Herpesviren haben die Fähigkeit, inaktiv im Pferd zu schlummern. Die Impfung kann die Verlaufsform einer Erkrankung günstig beeinflussen. In größeren Beständen, wie etwa Einsteller-Betrieben ist die EHV-Impfung daher oft Voraussetzung für die Aufnahme von Pferden. fn-press/ horseweb